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Ablauf der betrieblichen Umsetzung

Schritt 1: Betriebliche Gefahrenbeurteilung
Es wird die Branche ausgewählt, die Gegenstand der betrieblichen Tätigkeit ist.
Dabei ist es möglich auch mehrere Branchen anzugeben.
Sinnvoll ist Branchen mit gleichartigen Gefährdungen in einer Gefahrenbeurteilung zusammenzufassen.
Danach gehen Sie die Listen mit den vorausgewählten Inhalten zu den einzelnen Themen (z.B. Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsvorgänge, Arbeitsplätze und Bauhofeinrichtung/Werkstätte, Baustelle einrichten) durch und wählen durch Aufheben der vorgegebenen Branchen-Vorauswahl bzw. zusätzliche Auswahl weiterer möglicher Themen die im Betrieb vorhandenen Inhalte aus.
Es wird dann das Dokument ausgedruckt und durch die ergänzenden Angaben am Beginn des Dokumentes (verantwortliche Person(en)) ergänzt und unterfertigt.
Damit ist die grundsätzliche Gefahrenbeurteilung durchgeführt.
>> Gefahrenbeurteilungsdokument

Schritt 2: Prüfung Arbeitsmittel

Es werden die betrieblichen Arbeitsmittel mit den jeweiligen Prüfvorschriften erfasst und überprüft, ob die Prüfung der Arbeitsmittel durchgeführt wurde.
Diese Tätigkeit ist entsprechend dem vorgegebenen Prüfintervall zu wiederholen.
Die baustellenspezifischen Prüfungen der Arbeitsmittel (z.B. Kran, Gerüst, Bauaufzug), sind auf der jeweiligen Baustelle zu organisieren. Bitte beachten sie dazu die Inhalte der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Pkt. „Prüfungen“.
Weiter sind betriebliche Fahrerlaubnisse entsprechend den Angaben in der Gefahrenbeurteilung zu erteilen und es sind Betriebsanweisungen (wo dies angegeben ist) zu erstellen.
>> Prüfplan Arbeitsmittel

 
Schritt 3: Beurteilung gefährlicher Arbeitsstoffe

Es werden die im Betrieb verwendeten Arbeitsstoffe erfasst und in das Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe eingetragen. Das Verzeichnis wird entsprechend den vorgegebenen Inhalten bearbeitet. Zudem werden die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten gefährlichen Arbeitsstoffe gesammelt und den betroffenen Arbeitnehmern (Polieren, Vorarbeitern) zur Verfügung gestellt.
Das Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffen ist bei Verwendung neuer Arbeitsstoffe oder aktuellere Ausgabe von Sicherheitsdatenblättern zu ergänzen.
>> Liste gefährlicher Arbeitsstoffe

 
Schritt 4: Gefahrenbeurteilung Baustelle

Die spezifische Gefahrenbeurteilung der jeweiligen Baustelle (Umstände und Maßnahmen die durch die betriebliche Gefahrenbeurteilung nicht abgedeckt sind) sind mit dem beiliegenden Formular „Gefahrenbeurteilung-Baustelle“ durchzuführen. Dabei sind insbesondere übergebene Unterlagen wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, besondere Bestimmungen des Auftraggebers, Bescheide, Unterlage für spätere Arbeiten etc. zu beachten.
Zudem kann erforderlich sein, dass weitere Dokumente wie Montageanweisungen, Explosionsschutzdokumente u.dgl. zu erstellen sind. Bitte beachten sie dazu die Inhalte der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Pkt. „Unterlagen“.
Die Inhalte sind der jeweiligen Führungskraft zu vermitteln, die dann alle auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer zu unterweisen hat.
>> Gefahrenbeurteilung - Baustelle

 
Schritt 5: Unterweisung Arbeitnehmer
Die Inhalte der betrieblichen Gefahrenbeurteilung sind entsprechend § 154 BauV
  • in verständlicher Form
  • mind. jährlich, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, sowie bei Arbeitsaufnahme, Einführung neuer Maschinen, Geräten, Arbeitsstoffen und
  • die spezifischen Inhalte auf jeder Baustelle bei Arbeitsaufnahme auf der Baustelle und bei Änderungen
durchzuführen.
Über die durchgeführten Unterweisungen sind Aufzeichnungen zu führen (Angabe des Inhaltes, der unterweisenden Person und Kenntnisnahme der Unterwiesenen).
 
 

 

 

Diagramm Gefahrenbeurteilung.gif