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SharePoint

Ausführungsphase

Maßnahmen in der Ausführungsphase eines Bauprojektes
Die Ausführungsphase ist der Zeitraum von der ersten Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten.
 
Bedarf eines Baustellenkoordinators
Bei allen Bauprojekten bei denen ein Planungskoordinator eingesetzt wird, ist auch ein Baustellenkoordinator einzusetzen, ausgenommen es ergibt die Planung, dass sich die nacheinander tätigen Unternehmen bzgl. Sicherheit und Gesundheit nicht beeinflussen bzw. nur ein Unternehmen zum Einsatz kommt. Der Baustellenkoordinator und der Planungskoordinator müssen nicht ident sein. Bei reinen Dacharbeiten kann ein befugter Fachbetrieb die Aufgabe der Baustellenkoordination übernehmen.
Bei Übernahme der Baustellenkoordination ist eine geeignete Person (siehe „Auswahl der Person des Baustellenkoordinators“) zu benennen.
 
Zeitraum der Bestellung des Baustellenkoordinators
Ein Baustellenkoordinator ist für die Dauer der gesamten Ausführungsphase, spätestens bei der ersten Auftragsvergabe, zu bestellen. Die Bestellung hat eindeutig (schriftlich) zu erfolgen.
 
Auswahl der Person des Baustellenkoordinators
Der Baustellenkoordinator muss über eine einschlägige Ausbildung (auf das Bauvorhaben bezogen) und eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Bei reinen Dacharbeiten gilt die abgelegte Meisterprüfung in einem Dachgewerk als einschlägige Ausbildung.
 
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anpassen
Der SiGePlan ist unverzüglich anzupassen, wenn dies für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich ist.
 
Unterlage für spätere Arbeiten anpassen
Die Unterlage bzgl. Einrichtungen und Maßnahmen für spätere Arbeiten ist bei Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung anzupassen.
 
Vorankündigung anpassen
Die laufende Anpassung der auf der Baustelle aufliegenden Vorankündigung hat bei jeder Änderung des Inhaltes zu erfolgen. Insbesondere sind alle neu hinzukommenden Unternehmen nachzutragen.
Aus diesem Grund sind Subunternehmer strikt durch den jeweiligen Auftraggeber an den Bauherrn bzw. dem Bauherrnvertreter (örtliche Bauaufsicht) und Baustellenkoordinator zu melden.