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Baustellenevaluierung mit dem Maßnahmenkatalog

Grundevaluierung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fordert die Ermittlung der betrieblichen Gefahren, deren Beurteilung und die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Die Betriebe verwenden dafür üblicherweise eine Standardevaluierung für ihre wiederkehrenden Tätigkeiten.
 
Baustellenevaluierung
Jede Baustelle hat spezifische Randbedingungen und es ist zu ermitteln welche Maßnahmen der Grundevaluierung konkret auf der jeweiligen Baustelle durchzuführen sind. Ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der baustellenspezifischen Sicherheitsmaßnahmen stellt der elektronische Maßnahmenkatalog dar.
Im SiGePlan festgelegte Maßnahmen sind in den Maßnahmenkatalog zu übertragen und es sind gegebenenfalls die weiteren, nicht im SiGePlan geregelten innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen, zu ergänzen.
In Abhängigkeit von Art und Umfang der Arbeiten kommen für die jeweilige Baustelle die Inhalte in unterschiedlichem Ausmaß zur Anwendung.
 
Maßnahmenkatalog und Bauarbeitenkoordination
Fehlen im SiGePlan Maßnahmen mit Auswirkung auf andere Arbeitgeber, bzw. sind Änderungen gegenüber den Vorgaben des SiGePlans aufgrund betrieblicher Überlegungen erforderlich, ist das dem Baustellenkoordinator zu melden.
Fehlende Maßnahmen, die keine branchenübliche Nebenleistung im Sinne der einschlägigen Werkvertragsnormen darstellen, sind als Nachtrag zu verrechnen.