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Baustellenevaluierung mit dem Maßnahmenkatalog
Grundevaluierung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fordert die Ermittlung der betrieblichen Gefahren,
deren Beurteilung und die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Die Betriebe verwenden dafür üblicherweise eine Standardevaluierung für
ihre wiederkehrenden Tätigkeiten.
Baustellenevaluierung
Jede Baustelle hat spezifische Randbedingungen und es ist zu ermitteln welche
Maßnahmen der Grundevaluierung konkret auf der jeweiligen Baustelle durchzuführen
sind. Ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der baustellenspezifischen
Sicherheitsmaßnahmen stellt der elektronische Maßnahmenkatalog dar.
Im SiGePlan festgelegte Maßnahmen sind in den Maßnahmenkatalog zu übertragen
und es sind gegebenenfalls die weiteren, nicht im SiGePlan geregelten
innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen, zu ergänzen.
In Abhängigkeit von Art und Umfang der Arbeiten kommen für die jeweilige
Baustelle die Inhalte in unterschiedlichem Ausmaß zur Anwendung.
Maßnahmenkatalog und Bauarbeitenkoordination
Fehlen im SiGePlan Maßnahmen mit Auswirkung auf andere Arbeitgeber, bzw.
sind Änderungen gegenüber den Vorgaben des SiGePlans aufgrund betrieblicher
Überlegungen erforderlich, ist das dem Baustellenkoordinator zu melden.
Fehlende Maßnahmen, die keine branchenübliche Nebenleistung im Sinne der
einschlägigen Werkvertragsnormen darstellen, sind als Nachtrag zu verrechnen.
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