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Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
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Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
Jugendliche dürfen auf Dächern mit mehr als 60° Neigung nicht beschäftigt
werden. Die Verwendung von Dachdeckerfahrstühlen ist Jugendlichen ebenfalls
verboten. Jugendliche dürfen auf Dächern unter 60° Neigung nur dann arbeiten,
wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Dachschutzblenden und Dachfanggerüste
vorhanden sind.
Eine gesetzliche Lockerung gilt für Jugendliche in
Ausbildung:
Lehrlinge dürfen auf diesen Dächern nach 12 Monaten Ausbildungszeit und mit
Persönlicher Schutzausrüstung gesichert arbeiten, zusätzlich müssen sie unter
unmittelbarer Aufsicht stehen. Auf die geistige und körperliche Eignung der
Jugendlichen ist besonders zu achten.
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