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Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

Jugendliche dürfen auf Dächern mit mehr als 60° Neigung nicht beschäftigt werden. Die Verwendung von Dachdeckerfahrstühlen ist Jugendlichen ebenfalls verboten. Jugendliche dürfen auf Dächern unter 60° Neigung nur dann arbeiten, wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Dachschutzblenden und Dachfanggerüste vorhanden sind.
 
Eine gesetzliche Lockerung gilt für Jugendliche in Ausbildung:
Lehrlinge dürfen auf diesen Dächern nach 12 Monaten Ausbildungszeit und mit Persönlicher Schutzausrüstung gesichert arbeiten, zusätzlich müssen sie unter unmittelbarer Aufsicht stehen. Auf die geistige und körperliche Eignung der Jugendlichen ist besonders zu achten.