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Sicherungsmöglichkeiten bei Dacharbeiten

Die Sicherungsmöglichkeiten bei Dacharbeiten sind vielfältig und müssen auf die jeweils auszuführenden Arbeiten abgestimmt werden. Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Seilsicherung mit Sicherheitsgeschirr) muss zum Anbringen und Entfernen von Schutzeinrichtungen verwendet werden.
 
Dachfanggerüste
Der Belag für Dachfanggerüste muss sich etwa in der Höhe des Dachsaumes befinden. Bei Arbeiten im Dachsaumbereich darf sich der Belag nicht mehr als 1,5 m unter dem Dachsaum
befinden. Die lotrechte tragfähige Schutzwand muss mindestens 1 m hoch sein und aus Brettern oder Netzen (mit einer Maschenweite von nicht mehr als 10 cm) bestehen. Der obere Rand muss, gemessen im rechten Winkel zur Dachfläche, mindestens 60 cm Abstand zur Dachfläche haben.

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Dachschutzblenden
Dachschutzblenden dürfen bis zu einer Dachneigung von 60° verwendet werden und müssen die zu sichernden Arbeitsplätze seitlich um mindestens 2 m überragen. Im Giebelbereich, wenn nicht zusätzliche Schutzblenden angebracht worden sind, müssen sich die Arbeitnehmer durch Anseilen sichern. Dachschutzblenden müssen eine Bauhöhe von 80 cm (besser 1 m) haben und so angebracht sein, dass der obere Rand, gemessen im rechten Winkel zur Dachfläche, einen Abstand von mindestens 60 cm von der Dachfläche hat.
Dachschutzblenden dürfen nur an tragfähigen Teilen des Daches, wie Sparren, befestigt werden. Sie müssen Vorrichtungen haben, damit benachbarte Halterungen gegeneinander ausgesteift werden können. Dachschutzblenden müssen aus Brettern oder Netzen mit einer Maschenweite von nicht mehr als 10 cm bestehen. Werden Dachschutzblenden an Dachrinnen (z. B. Rinnenhaken) befestigt, müssen diese ausreichend tragfähig sein, und die Blenden müssen gegen Ausheben gesichert werden. Die Montage und Demontage darf nur von entsprechend unterwiesenen und gesicherten Personen ausgeführt werden.
 
Zulässigen Arbeitsbereich beachten!
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Fangnetz
Bei der Gefahr eines Sturzes ins Innere des Bauwerkes (Absturzhöhe mehr als 5 m, z. B. Hallen), können Fangnetze verwendet werden (siehe auch ÖNORM EN 1263 Schutznetze und Zubehör, Richtlinien für die Verwendung).
 
Fangnetze schützen Personen und fangen Gegenstände auf
Die Fangnetze dürfen eine Maschenweite von max. 10 cm haben. Sie müssen an tragfähigen Konstruktionen befestigt und möglichst unmittelbar unter dem Arbeitsplatz angebracht sein. Der Netzrand darf nicht tiefer als 6 m unter den absturzgefährlichen Arbeitsplätzen liegen. Die Netzränder müssen die absturzgefährdeten Arbeitsstellen, waagrecht gemessen, um mindestens zwei Drittel des lotrechten Abstandes unter der Arbeitsstelle überragen, mindestens aber um 1,5 m. Wichtig ist ein genügend großer Abstand zwischen Netz (Achtung auf Durchhang!) und darunterliegenden festen Gegenständen.

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