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Sicherungsmaßnahmen bei Flachdächern

Im Bereich von flachen Dächern (bis max. 20° Dachneigung) und einer Absturzhöhe von mehr als 3 m sind Geländer oder Abgrenzungen zulässig. Bei besonderen Gegebenheiten, wie auf glatter, nasser oder vereister Dachhaut, die ein Ausgleiten begünstigen, müssen jedoch auch bei flachen Dächern (bis maximal 20° Dachneigung) Dachschutzblenden oder Dachfanggerüste verwendet werden. Dachöffnungen sind unbedingt abzusichern.
 
Umwehrung (Geländer)
Im Bereich von Flachdächern sind Umwehrungen (aufgeschraubt, gestellt) an der Dachkante und um Dachöffnungen anzubringen.
Umwehrungen an den Absturzkanten müssen aus Brust-, Mittel- und Fußwehren bestehen, wobei die Brustwehren in mindestens 1 m Höhe angebracht werden. Die Wehren müssen aus widerstandsfähigem Material hergestellt sein und dürfen nicht unbeabsichtigt gelöst werden können. Brustwehren müssen für eine waagrecht angreifende Kraft von mindestens 0,30 kN in ungünstigster Stellung bemessen sein. Die Fußwehren müssen mindestens 12 cm hoch sein.
 
Abgrenzungen
Wenn keine Arbeiten in einem Bereich von 2 m von der Absturzkante ausgeführt werden, kann auf ein Geländer an der Absturzkante verzichtet werden. Dieser Bereich muss von der übrigen Dachfläche durch mindestens 1 m bis höchstens 1,2 m hohe stabile Abgrenzungen (Brustwehren aus Holz, Metallrohren, gesspannten Seilen oder Ketten) abgetrennt werden.
Achtung: Der Bereich zwischen Absturzkante und Abgrenzung darf nur angeseilt betreten werden.
 
Abdeckungen
Dachöffnungen sind entweder mit Umwehrungen (Brust-, Mittel- und Fußwehren an der Absturzkante), mit Abgrenzungen (mindestens 2 m von der Absturzkante) oder mit einem durchtrittsicheren, unverschiebbaren Belag oder Schutznetz zu sichern. Da Oberlichten zerbrechen können, müssen entsprechende Maßnahmen gegen den Absturz von Personen getroffen werden (Umwehrungen, Netze usw.).
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